(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2019 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit* erstmals seit 2014 mehr als 15 Milliarden Euro ausgegeben - 15,009 Milliarden Euro, 1,252 Milliarden Euro (9,1 Prozent) mehr als im Vorjahr 2018. (siehe BIAJ-Abbildung)
Für 2020 erwartet die BA in ihrem am 11. Dezember 2019 von der Bundesregierung genehmigten Haushalt Arbeitslosengeld-Ausgaben in Höhe von 16,520 Milliarden Euro.* Der Beitragssatz ("Beitrag zur Arbeitsförderung" § 340 SGB III – umgangssprachlich: "Arbeitslosenversicherung") wurde zum 1. Januar 2020 erneut gekürzt – auf 2,4 Prozent - nach 6,5 Prozent von 1992 bis 2006, 4,2 Prozent in 2007, 3,3 Prozent in 2008, 2,8 Prozent in 2009 und 2010, 3,0 Prozent von 2011 bis 2018 und 2,5 Prozent in 2019.** 0,1 Beitragspunkte entsprechen z.Zt. nahezu 1,2 Milliarden Euro)
* einschließlich Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern (ohne Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung - Alg W - 2018: 1,107 Milliarden Euro; 2019: 1,217 Milliarden Euro; Haushaltsplan 2020: 1,320 Milliarden Euro)
** "Erste Verordnung zur Änderung der Beitragssatzverordnung 2019“ („Verordnung über die Erhebung von Beiträgen zur Arbeitsförderung nach einem niedrigeren Beitragssatz für die Kalenderjahre 2019 bis 2022“ – BeiSaV 2019)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung): hier (SGB II: hier2)