(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“) wurden 2019 insgesamt 2,979 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – SGB-II-EGL) ausgegeben – 702 Millionen Euro weniger als die 3,681 Milliarden Euro, die den Jobcentern gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2019 zugewiesen (zugeteilt) wurden. Siehe dazu die weiteren Informationen zur Entwicklung seit 2012 in der BIAJ-Abbildung unten. (siehe dazu und zu den Ausgaben in den Ländern – differenziert nach den verschiedenen „SGB-Eingliederungsleistungen“ die BIAJ-Materialien vom 20. Januar 2020: Download_BIAJ20200120)