In der BIAJ-Kurzmitteilung vom 16. März 2011 wurde eine Alternative zur Berechnung der Mindestbeteiligung von Frauen an SGB II-„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (Mindest-Frauenförderquote) vorgestellt und begründet. (hier) Diese berücksichtigt im SGB II genannte Ziele (§ 1) und Leistungsgrundsätze (§ 3) und orientiert sich an den erwerbsfähigen weiblichen und männlichen Leistungsberechtigten und an den SGB II‑Hilfequoten der Frauen und Männer. Damit wird, anders als in der gegenwärtigen Berechnung der Mindest-Frauenförderquote, die i.d.R. höhere Hilfebedürftigkeit von Frauen berücksichtigt. Die Alternativ-Berechnung führt damit i.d.R. zu einer höheren Soll-Frauenförderquote.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurden am 16. März 2011 über die Alternativ-Berechnung der Frauenförderquote informiert. Mit Datum vom 12. August 2011 erfolgte dann die „Antwort“ des BMAS.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. August 2011 mit dem Schreiben des BMAS vom 12. August 2011 finden Sie hier: Download
Aktualisierung (28. Oktober 2011): Die u.a. auch an Staatssekretär Hoofe (BMAS) geschickte BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. August 2011 wurde vom BMAS mit Schreiben vom 25. Oktober 2011 (Eingang 28. Oktober 2011) beantwortet: hier