(BIAJ) Im Juli 2020 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 1,825 Milliarden Euro ausgegeben, 162 Millionen Euro (9,7 Prozent) mehr als im Juli 2019.* Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (hier immer einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer) betrug von August 2019 bis Juli 2020 insgesamt 20,285 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die gleitende 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den vier Monaten nach März 2020 (April bis Juli 2020) um 420 Millionen Euro gestiegen.
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt (einschließlich Nachtragshaushalt). Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 6,115 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (August 2019 bis Juli 2020). Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 12,375 Milliarden Euro von Januar bis Juli 2020 würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden fünf Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2,805 Milliarden Euro pro Monat ausgegeben werden (insgesamt 14,025 Milliarden Euro) - durchschnittlich nahezu eine Milliarde Euro (980 Millionen Euro) bzw. nahezu 54 Prozent (53,7 Prozent) mehr als die oben genannten 1,825 Milliarden Euro im Juli 2020.
* einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (Juli 2020: etwa 18 Millionen Euro)
* In den in dieser BIAJ-Kurzmitteilung genannten Abrechnungsergebnissen sind kleinere Rundungsdifferenzen möglich.
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)