(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2019 bis November 2020 wurden von der Bundesagentur für Arbeit 20,039 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) ausgegeben - erstmals seit den 12 Monaten von Mai 2006 bis April 2007 (nominal) mehr als 20 Milliarden Euro in einem 12-Monatszeitraum.
In den sieben Monaten von Mai bis November 2020 (nach April 2020) stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) um 4,332 Milliarden Euro auf 20,039 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Dezember 2019 bis November 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Das heißt, von Mai bis November 2020 (12,856 Milliarden Euro) wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) 4,332 Milliarden Euro (50,8 Prozent) mehr für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben als von Mai bis November 2019 (8,525 Milliarden Euro).**
Bis zum Oktober 2018 waren die Ausgaben für das Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) auf 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) gesunken.*
* d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
** Rundungsdifferenz. Der Anstieg wurde aus nicht gerundeten Ausgaben in den jeweils sieben Monaten berechnet.
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis November 2020 siehe hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)