K2, der „Schicksalsberg“. K2, die „Integrationsquote“. Die Operationalisierung (Messbarmachung) der Integrationsquote unter Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) lässt kaum einen Zweifel:
Existenzsichernde geförderte Beschäftigung ist nicht erwünscht. Die Fälle, die es noch gibt, sollen im Konkurrenzkampf der Jobcenter (§ 48a SGB II) um die beste „Integrationsquote“ (K2) eliminiert werden.
In der „öffentlich geförderten Beschäftigung“ sollen neben den „Ein-Euro-Jobs“ lediglich (teil)sozialversicherungspflichtige „Billigmaßnahmen“ (mit ergänzendem Arbeitslosengeld II) einen Platz haben, wie z.B. die sogenannte Bürgerarbeit mit einem maximalen Bruttolohn von 900 Euro und die von der Bundesregierung geplante limitierte „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ mit einer nach unten bis zur Lohnwuchergrenze offenen Entlohnung (§ 16e geplant).
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 2. September 2011 finden Sie hier: Download