(BIAJ) 2020 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit nur noch 484,7 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. 1 – immer ohne die 104 Jobcenter zkT – „zugelassene kommunale Träger“) Im Vorjahr 2019 wurden von den Jobcentern gE noch insgesamt 565,5 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben und in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 insgesamt 567,9 Millionen Euro. (1)
Von April bis Dezember 2019 wurden gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 428,0 Millionen Euro ausgegeben, von April bis Dezember 2020 nur noch 344,9 Millionen Euro, 19,4 Prozent (83,1 Millionen Euro) weniger als von April bis Dezember 2019. (1) Eine zunächst naheliegende „Erklärung“: SARS-CoV-2 und die verordneten Maßnahmen gegen COVID-19, kurz „Corona“. Allerdings stellt sich bei Betrachtung der Entwicklung der weitaus höheren beitragsfinanzierten Ausgaben für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ durch die Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit – Rechtskreis SGB III) die noch unbeantwortete Frage: Warum wirkte „Corona“ hier, zumindest in den Abrechnungsergebnissen, offensichtlich anders. Von April bis Dezember 2020 wurden von den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) insgesamt 1.103,8 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben, lediglich 3,4 Millionen Euro (0,3 Prozent) weniger als die 1.107,2 Millionen Euro von April bis Dezember 2019.
Ein vergleichender Blick auf die (nominale, nicht preisbereinigte) Entwicklung der Ausgaben der Agenturen für Arbeit (Rechtskreis SGB III) und der Jobcenter gE (Rechtskreis SGB II – Hartz IV) seit 2017 (Index 100) zeigt (siehe BIAJ-Abb. 2 unten): 2019 und 2020 wurde für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ im Rechtskreis SGB III 24,9 Prozent bzw. 24,6 Prozent mehr ausgegeben als 2017. (1) Dagegen wurde für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) in 2019 lediglich 4,5 Prozent mehr ausgegeben als 2017, und in 2020 10,8 Prozent weniger als 2017.
(1) Anmerkung: Von den Gesamtausgaben der Jobcenter gE für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) wurden in 2020 etwa 87 Millionen Euro im Rahmen des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ausgegeben und nicht den einzelnen Maßnahmen (u.a. FbW) zugeordnet. Von den Gesamtausgaben im Rahmen des „Eingliederungstitel“ (Kapitel 2 BA-Haushalt) wurden in 2020 insgesamt 47,7 Millionen Euro unter „Zuschüsse. i. R. des Sicherstellungsauftrags SodEG“ gebucht.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier_sgb2) (SGB III: hier_sgb3)