(BIAJ) Von September 2020 bis August 2021* wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit 491,9 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Bis März 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ durch die Jobcenter gE von 565,5 Millionen Euro im Jahr 2019 und 567,9 Millionen Euro in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 auf 457,2 Millionen Euro gesunken, auf den tiefsten Stand im Beobachtungszeitraum (2012 bis August 2021).
In den fünf Monaten von April bis August 2021 wurden von den Jobcentern gE 34,7 Millionen Euro mehr für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben als von April bis August 2020, aber immer noch 21,8 Millionen Euro weniger als von April bis August 2019.
Nachrichtlich: Die Entwicklung der Ausgaben der Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ verlief nach 2017 deutlich anders als die der Ausgaben der Jobcenter gE. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 2)
Ein vergleichender Blick auf die (nominale, nicht preisbereinigte) Entwicklung der Ausgaben der Agenturen für Arbeit (Rechtskreis SGB III) und der Jobcenter gE (Rechtskreis SGB II – Hartz IV) seit 2017 (Index 100) zeigt am aktuellen Rand (siehe BIAJ-Abb. 2 unten): Von September 2020 bis August 2021 wurde für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ im Rechtskreis SGB III 21,8 Prozent mehr ausgegeben als 2017. (1) Dagegen wurde für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) im selben 12-Monatszeitraum (September 2020 bis August 2021), trotz des Anstiegs in den letzten Monaten, 9,5 Prozent weniger ausgegeben als 2017.
(1) Anmerkung: Die Gesamtausgaben der Jobcenter gE für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) enthalten auch die Ausgaben im Rahmen des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG). Diese in den Monaten Mai 2020 bis Juni 2021 gebuchten Ausgaben (etwa 108,5 Millionen Euro) und die im Juli und August 2021 gebuchten Rückzahlungen/Umbuchungen (Ausgaben in Höhe von 13,5 Millionen Euro mit negativem Vorzeichen) wurden nicht den einzelnen Maßnahmen (u.a. FbW) zugeordnet.
Von den Gesamtausgaben im Rahmen des „Eingliederungstitel“ (Kapitel 2 BA-Haushalt) wurden von Juni 2020 bis August 2021 insgesamt 65,6 Millionen Euro unter „Zuschüsse. i. R. des Sicherstellungsauftrags SodEG“ gebucht. (vor Juni nur 0,00-Euro-Buchungen; bisher keine negativen Buchungen; siehe SodEG im SGB II-Rechtskreis oben)
* Aktualisierung bis September 2021: hier_20211009
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier_sgb2) (SGB III: hier_sgb3)