(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2020 bis September 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 20,974 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abbildung)
In den 19 Monaten nach Oktober 2018 (2) war die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld (SGB III) von 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) um 8,701 Milliarden Euro auf 22,442 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. In den vier Monaten Juni bis September 2021 wurde insgesamt 1,468 Milliarden Euro weniger für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum– im Juni 177,9 Millionen Euro weniger, im Juli 349,4 Millionen Euro weniger, im August 442,2 Millionen Euro weniger und im September 498,1 Millionen Euro weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat (2020).
Im Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,099 Milliarden Euro (3) veranschlagt.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in den 12 Monaten von Oktober 2020 bis September 2021 insgesamt 1,337 Milliarden Euro ausgegeben wurden.
(2) d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
(3) einschließlich Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis September 2021 siehe hier.