(BIAJ) Von Mai bis November 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 9,355 Milliarden Euro ausgegeben, 10,267 Milliarden Euro (52,3 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis November 2020: 19,623 Milliarden Euro).
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank dementsprechend in den sieben Monaten von Mai bis November 2021 um 10,267 Milliarden Euro auf 21,640 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Dezember 2020 bis November 2021 - davon 12,961 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 8,679 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)
Im BA-Haushalt 2022* sind lediglich 1,710 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ veranschlagt, davon 1,168 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 542 Millionen Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. Anmerkung: „Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert.“ (BA-Presseinfo Nr. 44 vom 16.12.2021)
* Stand: 12.11.2021 - noch nicht genehmigt durch Bundesregierung
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Anhang: Ein Blick zurück bis 2016/17 auf die Entwicklung des Bestandes der Erwerbstätigen, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland (drei BIAJ-Abbildungen)