(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 gab der Bund insgesamt 5,857 Milliarden Euro für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ aus – 753 Millionen Euro mehr (1) als die im Bundeshaushalt 2021 für diesen Zweck veranschlagten 5,104 Milliarden Euro. Nicht enthalten in diesen Ausgaben des Bundes ist der kommunale Finanzierungsanteil von 15,2 Prozent an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter. Gemessen an den durchschnittlich 2,832 Millionen Bedarfsgemeinschaften (BG) wurden 2021 für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten pro Monat 172,40 Euro pro BG ausgegeben. Zur Entwicklung der Ausgaben des Bundes für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) von 2005 bis 2021 siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle.
(1) Die Mehrausgaben werden durch Umschichtung von Bundesmitteln gedeckt, die im Bundeshaushalt 2021 für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Zweckbestimmung der Haushaltsstelle 1101-685 11) bzw. "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" veranschlagt waren. (Soll: 5,009 Milliarden Euro) Durch Eingliederungsmittel-Verordnung 2021 wurden 400 Millionen Euro "bereits zu Jahresbeginn zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 636 13 eingesetzt." (§ 1 Absatz 1, Satz 3 EinglMV 2021) Die Höhe der Ausgaben aller Jobcenter für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" in 2021 sind dem BIAJ bei Redaktionsschluss (28.01.2022) nicht bekannt. Die Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") gaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit insgesamt 3,104 Milliarden Euro aus. (siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 19.01.2022 hier)