(BIAJ) Im Januar und Februar 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 3,536 Milliarden Euro ausgegeben, 5,6 Prozent (210 Millionen Euro) weniger als im Januar und Februar des Vorjahres (2021). Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank dementsprechend von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 auf 21,538 Milliarden Euro in den 12 Monaten von März 2021 bis Februar 2022. (siehe BIAJ-Abbildung unten)

Im vom Bundeskabinett am 16. März 2022 beschlossenen 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sind 20,985 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt (1), 1,415 Milliarden Euro weniger als im 1. Regierungsentwurf der alten Bundesregierung (2).

Begründung der Bundesregierung: „Die Jahresprojektion der Bundesregierung geht von einer Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und einer Erholung auf dem Arbeitsmarkt aus. Im Vergleich zum 1. Regierungsentwurf 2022 können daher die passiven Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung - KdU) um 1,8 Mrd. € auf 30,7 Mrd. € abgesenkt werden.“ Hinweise auf das „Bürgergeld“, „die Würde des Einzelnen“, eine bessere „gesellschaftliche Teilhabe“ und auch auf die Finanzierung „höhere(r) Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln“ (4) sind in dieser Kürzung und deren Begründung noch nicht zu erkennen.

2022 03 22 alg2 ausgaben 2015 bis 022022

(1) Haushaltsgesetz 2022, Zweiter Regierungsentwurf; Deutscher Bundestag, Drucksache 20/1000 vom 18.03.2022; Haushaltsvermerk: „Aus dem Ansatz dürfen bis zur Gesamthöhe von 700 000 T€ auch Ausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengelds II und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.“ Unverändert gegenüber 1. Regierungsentwurf (2).
(2) Haushaltsgesetz 2022, Erster Regierungsentwurf, Deutscher Bundestag, Drucksache 19/31500 vom 06.08.2021
(3) Bundesfinanzministerium, Zusätzliche Informationen zum Zweiten Regierungsentwurf, 2.5 Arbeitsmarkt, Seite 17/18 von 33, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/Bundeshaushalt/kabinettvorlage-zweiter-regierungsentwurf-2022.pdf (Stand: 16.03.2022, 08:35:24)
(4) Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP)