(BIAJ) Der negative Finanzierungssaldo (12-Monatssumme) im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit sank bis Ende Juli 2022 auf 4,0 Milliarden Euro. In den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022 standen den Einnahmen in Höhe von 37,1 Milliarden Euro Ausgaben in Höhe von 41,1 Milliarden Euro gegenüber. 15 Monate zuvor, von Mai 2020 bis April 2021, betrug der negative Finanzierungssaldo 38,4 Milliarden Euro, sieben Monate zuvor, im Haushaltsjahr 2021, noch 21,7 Milliarden Euro.
Bis April 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf den bisher absolut höchsten Stand gestiegen: Von Mai 2020 bis April 2021 gab die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres Haushalts insgesamt 72,6 Milliarden Euro aus, darunter 31,9 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“. Dem standen in den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021 Einnahmen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro gegenüber, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 28,5 Milliarden Euro. Der negative Finanzierungssaldo erreichte von Mai 2020 bis April 2021 mit 38,4 Milliarden Euro den bisher höchsten Stand. (siehe dazu und zur Entwicklung seit 2005 die BIAJ-Abbildung)
In den folgenden 15 Monaten sank das Defizit (negativer Finanzierungssaldo) der BA um 34,3 Milliarden Euro auf 4,0 Milliarden Euro in den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022.* Die Ausgaben sanken um 31,5 Milliarden Euro auf 41,1 Milliarden Euro, darunter 6,7 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ – 25,2 Milliarden Euro weniger als 15 Monate zuvor. Die Einnahmen stiegen in im entsprechenden Zeitraum um 2,8 Milliarden Euro auf 37,1 Milliarden Euro, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 30,9 Milliarden Euro.
Im BA-Haushalt 2022 ist ein negativer Finanzierungssaldo von 1,336 Milliarden Euro veranschlagt.
Zur Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit 2005 siehe die BIAJ-Abbildung oben (bzw. als PDF-Seite Download_BIAJ20220813)
* Aufgrund der Rundungen auf 0,1 Milliarden Euro können im Folgenden kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld usw.: hier