(BIAJ) 20 Prozent mehr oder 2 Prozent weniger Mittel für „aktive Arbeitsförderung“ im BA-Haushalt 2023 als 2022? Es kommt auf die Perspektive an.
Am 11. November 2022 hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) den Haushalt für das Jahr 2023 festgestellt. (1) Im Haushalt 2023 sind Gesamteinnahmen in Höhe von 42,611 Milliarden Euro veranschlagt, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 36,425 Milliarden Euro. Für Ausgaben in 2023 sind insgesamt 40,602 Milliarden Euro veranschlagt, darunter 18,011 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld und 10,955 Milliarden Euro für die „Aktive Arbeitsförderung“ (einschließlich der veranschlagten 1,325 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“) (2).
In der Pressemitteilung zum BA-Haushalt 2023 lautet der Soll-Ist-Vergleich mit dem laufenden Haushaltsjahr 2022: „Für die aktive Arbeitsförderung (ohne Kurzarbeitergeld) werden im Jahr 2023 mit 9,6 Milliarden Euro rund 20 Prozent mehr Mittel bereitgestellt als in diesem Jahr voraussichtlich ausgezahlt werden. Darunter fallen etwa 2,2 Milliarden Euro für die Weiterbildungsförderung, 1,4 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld während einer beruflichen Weiterbildung oder 2,8 Milliarden Euro für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.“
Wesentlich anders stellt sich der Soll-Soll-Vergleich dar, der Vergleich des Soll in den Haushalten 2023 und 2022: Für die aktive Arbeitsförderung (ohne „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“) sind im Haushalt 2023 die genannten 9,6 Milliarden Euro (9,630 Milliarden Euro) veranschlagt, 2,2 Prozent (218.000 Euro) weniger als die 9,848 Milliarden Euro im Haushalt 2022. Und der Vergleich der in der Pressemitteilung genannten Mittel für die Weiterbildungsförderung, das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stellt sich im Soll-Soll-Vergleich wie folgt dar:
Weiterbildungsförderung (3): 2,240 Milliarden (Soll 2022) - 2,224 Milliarden Euro (Soll 2023)
Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung: 1,420 Milliarden Euro (Soll 2022) - 1,354 Milliarden Euro (Soll 2023)
Teilhabe von Menschen mit Behinderung: 2,737 Milliarden Euro (Soll 2022) – 2,787 Milliarden Euro (Soll 2023)
Warum von der BA für „aktive Arbeitsförderung“ (ohne „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“) im laufenden Haushaltsjahr 2022 voraussichtlich etwa 1,6 Milliarden Euro weniger ausgegeben werden als im BA-Haushalt 2022 veranschlagt, blieb in der Pressemitteilung der BA vom 11. November 2022 unerwähnt. n
(1) „Der Haushalt wird auf Basis der Herbstprognose der Bundesregierung aufgestellt. Diese geht für das Jahr 2023 von durchschnittlich 2,5 Millionen Arbeitslosen aus. Der BA-Haushalt rechnet zudem mit durchschnittlich 0,2 Millionen Beschäftigten in Kurzarbeit (2022: 0,4 Millionen). Trotz steigender Beschäftigung und einem derzeit robusten Arbeitsmarkt bestehen für das kommende Jahr auch wirtschaftliche Unsicherheiten, deren Entwicklungen im Detail nicht vorhersehbar sind und daher nicht berücksichtigt werden können.“
„Der Haushalt der BA muss abschließend noch durch die Bundesregierung genehmigt werden.“ (aus BA-Presseinformation vom 11.11.2022)
(2) „Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe des Dritten Kapitels dieses Buches und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.“ (§ 3 Absatz 2 SGB III)
(3) „Weiterbildungsbudget“ und „Erwerb eines Berufsabschlusses“
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