"Über 50,5 Millionen Menschen sind zurzeit berufstätig, ..." (Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU, Bremische Bürgerschaft, Landtag, Drucksache 18/68) "50 statt 40", das kann passieren.
Dass man als "Regierungspartei" im Bund und "Oppositionspartei" im Land Bremen in diesem Dringlichkeitsantrag unter der Überschrift "Arbeitsmarktreformen im Land Bremen verantwortungsvoll umsetzen" die drastischen Kürzungen des Eingliederungsbudgets der bremischen Jobcenter schön schreibt, ist ärgerlich.
"Der Bund hat Bremen in der Wirtschaftskrise unterstützt, in dem er in den Jahren 2009 und 2010 die Ausstattung der Jobcenter mit Eingliederungsmitteln, aus denen die öffentlich geförderte Beschäftigung finanziert wird, stark erhöht hat. Jetzt werden diese Mittel wieder zurückgefahren." So steht es in diesem Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion.
Wenn man der CDU-Fraktion den Gefallen tut und nicht nur bis 2008 sondern bis 2006 zurückblickt, dann stellt sich die Entwicklung der den bremischen Jobcentern vom Bund zugewiesenen SGB II-Eingliederungsmittel wie folgt dar:
2006: 83,0 Millionen Euro (Bremen: 60,5 Mio. Euro; Bremerhaven: 22,5 Mio. Euro)
2007: 83,5 Millionen Euro (Bremen: 61,7 Mio. Euro; Bremerhaven: 21,8 Mio. Euro)
2008: 93,3 Millionen Euro (Bremen: 68,8 Mio. Euro; Bremerhaven: 24,5 Mio. Euro)
2009: 94,0 Millionen Euro (Bremen: 68,0 Mio. Euro; Bremerhaven: 26,0 Mio. Euro)
2010: 93,5 Millionen Euro (Bremen: 70,0 Mio. Euro; Bremerhaven: 23,4 Mio. Euro; Rundungsdifferenz)
2011: 70,8 Millionen Euro (Bremen: 53,8 Mio. Euro; Bremerhaven: 17,0 Mio. Euro)
2012: 60,7 Millionen Euro (Bremen: 46,0 Mio. Euro; Bremerhaven: 14,8 Mio. Euro; Rundungsdifferenz; vorläufig)
Die Darstellung der Entwicklung der den beiden bremischen Jobcentern zugewiesenen Mittel im Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion hat mit der Wahrheit wenig zu tun.