(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 22,276 Milliarden Euro ausgegeben (1) – 1,191 Milliarden Euro (nominal 5,6 Prozent) mehr als das im Bundeshaushalt 2022 veranschlagte Soll in Höhe von 21,085 Milliarden Euro. Anmerkung: Die Ausgaben stiegen damit nahezu auf den Betrag, den die alte Bundesregierung in ihrem ersten Haushaltsentwurf 2022 veranschlagt hatte, 22,400 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Vergleich zum Vorjahr 2021 stiegen die Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nominal um 2,4 Prozent (528 Millionen Euro). Für das sogenannte Bürgergeld (aus Arbeitslosengeld II wird ab dem 01.01.2023 „Bürgergeld gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II“ und aus Sozialgeld „Bürgergeld gemäß § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II“) sind im Bundeshaushalt 2023 insgesamt 23,760 Milliarden Euro veranschlagt, 1,484 Milliarden Euro (nominal 6,7 Prozent) mehr als das Ist im Haushaltsjahr 2022 (22,276 Milliarden Euro).
Gemessen an den jahresdurchschnittlich 5,198 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (1) monatlich durchschnittlich 357,13 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor (2021) wurden für die durchschnittlich 5,253 Millionen RLB durchschnittlich 345,01 Euro pro Monat ausgegeben.
(1) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). (2021: 222 Millionen Euro; 2022: geschätzt 228 Millionen Euro)
Hinweis: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.