(BIAJ) In den 12 Monaten von März 2022 bis Februar 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,729 Milliarden Euro ausgegeben. (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro – am Rande (zum Begriff „Arbeitslosenversicherung“): Ausgaben um nominal 26,3 Prozent gesunken bei einem um 14,6 Prozent gesunkenen 12-Monatsdurchschnitt der registrierten Arbeitslosen insgesamt (-32,4 Prozent im Rechtskreis SGB III und -1,4 Prozent im Rechtskreis SGB II-Hartz IV). (2)
In den drei Monaten von Dezember 2022 bis Februar 2023 wurden dann insgesamt 186 Millionen Euro mehr ausgeben als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar 2023 und 90 Millionen Euro im Februar 2023. (siehe BIAJ-Abbildung unten - Überschrift am 10.05.2023 korrigert - und falsche Jahreszahlen; neu: unterstrichene Jahreszahlen)
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“.
(2) von 2,819 Millionen (1,196 Millionen im Rechtskreis SGB III und 1,623 Millionen im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021, auf 2,408 Millionen (808.000 im Rechtskreis SGB III und 1,599 Millionen im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022.