(BIAJ) Ein kurzer unkommentierter Blick auf den Väteranteil (1) beim Elterngeld ("Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen"). Im Jahr 2022 reichte dieser Väteranteil (2) in den 400 Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte) von 35,2 Prozent in der kreisfreien Stadt Jena (Rang 1) bis 14,5 Prozent in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen (Rang 399) und 14,0 Prozent in der kreisfreien Stadt Bremerhaven (Rang 400). (Bundesdurchschnitt 2022: 26,1 Prozent)
Anmerkung am Rande: Gelsenkirchen und Bremerhaven sind i.d.R. die Städte mit den höchsten SGB-II-Quoten. Ein Blick auf die Väteranteile in den 15 Großstädten zeigt: Die niedrigsten Väteranteile wurden in den Städten mit der i.d.R. höchsten Arbeitslosenquote im Großstadtvergleich ermittelt: Essen und Dortmund 23,6 Prozent (Rang 286 und 288), Bremen 23,1 Prozent (Rang 301) und Duisburg 17,8 Prozent (Rang 389).
Alle 400 Kreise mit dem Väteranteil (Elterngeld) in den Jahren 2016 bis 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20230329 (PDF, sieben Seiten - ergänzt am 30.03.2023 - auf Seite 8 ist ein vergleichender, anregender Blick auf die Jahres- und Quartalszahlen der „Väteranteile“ am Elterngeld in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Bremen angefügt)
(1) "Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde." (Statistisches Bundesamt, 29.03.2023) Je nach Betrachtung der Jahreszahlen oder der Quartalsdaten stellt sich das jedoch sehr unterschiedlich dar. Siehe dazu die am 30.03.2023 angefügrte Seite im PDF-Download bzw. die beiden BIAJ-Abbildungen unten und die "Erläuterungen" (Destatis) unter den Abbildungen.
(2) Jahreszahlen! Sie sind im Vergleich zu den Quartalszahlen deutlich höher (überhöht) - wegen der i.d.R. wesentlich kürzeren Elterngeld-Bezugsdauer der Väter.