(BIAJ) Bisher hieß es, in der Stadt Bremerhaven (Arbeitsort) waren am 30. September 2021 insgesamt 53.560 und am 31. Dezember 2021 insgesamt 53.557 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies trifft so nicht mehr zu. Der neu berechnete Bestand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Stadt Bremerhaven (Arbeitsort) betrug am 31.12.2021 nur noch 46.412, und das heißt, 7.145 (13,3 Prozent) weniger als nach der bisherigen Zähllogik. (siehe oben in der BIAJ-Tabelle unten)
Die Erklärung: „Beschäftigungsbetriebe in Gewerbegebieten, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, und die dort Beschäftigten (Arbeitsort) werden ab Stichtag August 2022 regional exakt zugeordnet.“ (Statistik der Bundesagentur für Arbeit) Und die weitere, Bremerhaven betreffende Erläuterung in der Hintergrundinformation „Beschäftigungsstatistik – Verbesserte Ermittlung des Arbeitsortes“: „Nennenswert ist im Besonderen, dass die Abgrenzung der Gewerbeflächen zwischen Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven nun exakt erfolgt. Das Stadtbremische Überseehafengebiet liegt als Enklave inmitten des Gebietes der Stadt Bremerhaven, politisch-administrativ gehört es zur Stadt Bremen. Bisher konnte das Stadtbremische Überseehafengebiet nur der Stadt Bremerhaven zugeordnet werden. Mit der neuen Ermittlungslogik wird es nun formell richtig bei der Stadt Bremen ausgewiesen.“ (1)
Ein Vorjahresvergleich des Bestandes der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 30. September 2022 gemäß der neuen Zähllogik mit dem Bestand am 30. September 2021 gemäß der bisherigen Zähllogik deutet an: Die Änderung der Zähllogik reduziert in der Stadt Bremerhaven (Arbeitsort) insbesondere den Bestand der sozialversicherungspflichtigen Männer, der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit, der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit und der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit anerkanntem Berufsabschluss. (siehe Spalten 2, 4, 6 und 10 in BIAJ-Tabelle unten)
Anmerkung: Die in Bremerhaven „verloren gegangenen Beschäftigten“ sind nach der neuen Zähllogik sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im etwa 60 Kilometer von Bremerhaven entfernten Arbeitsort Stadt Bremen geworden.
(1) Bundesagentur für Arbeit - Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Beschäftigungsstatistik – Verbesserte Ermittlung des Arbeitsortes, Februar 2023, Seite 9
Hinweis vom 21.07.2023: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Warum das mittlere Arbeitsentgelt in Bremerhaven 2022 um 144 Euro sank" hier.