Die Bundesministerin: „Immer wieder wird die Summe, die für die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestellt wird, kritisiert. Die sinkende Arbeitslosigkeit bringt mit sich, dass wir nicht mehr ein und dieselbe starre Summe ausgeben müssen. Dennoch steht im Rahmen der Grundsicherung in 2012 knapp 1 Milliarde Euro mehr für Eingliederung und Verwaltung zur Verfügung, als es im Jahr 2007 der Fall war. Alle wissen: Dazwischen gab es eine Krise und ein Konjunkturpaket gegen Arbeitslosigkeit. Der Vergleich zeigt: Heute steht 1 Milliarde Euro mehr zur Verfügung.“ (in: „Aktuelle Themen und Informationen des BMAS vom 06.10.2011“)
Frage: Wie errechnet Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen auf Grundlage der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe in der BIAJ-Kurzmitteilung genannten öffentlich zugänglichen (oder anderer bisher verborgener) Daten die Behauptung: „Dennoch steht im Rahmen der Grundsicherung in 2012 knapp 1 Milliarde Euro mehr für Eingliederung und Verwaltung zur Verfügung, als es im Jahr 2007 der Fall war.“?
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 7. Oktober 2011 mit dem wahren Soll-Soll- und Ist-Soll-Vergleich 2007-2012 finden Sie hier: Download