(BIAJ) In den 12 Monaten von Juni 2022 bis Mai 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 17,203 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in diesen 12 Monaten durchschnittlich registrierten 2,513 Millionen Arbeitslosen rechnerisch 570,47 Euro pro Monat (davon über 41 Prozent für Beiträge zur Sozialversicherung). (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006, gestiegen war, sank bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro.
In den sechs Monaten von Dezember 2022 bis Mai 2023 wurden dann etwa 660 Millionen Euro mehr für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar 2023, 90 Millionen Euro im Februar 2023, 162 Millionen Euro im März 2023, 152 Millionen Euro im April 2023 und 160 Millionen Euro im Mai 2023. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 749.000) und auch über 120.000 nicht registrierte Arbeitslose Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (ohne das "Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung") haben. (endgültige Daten liegen dazu lediglich bis März 2023 vor)
Anmerkung: Im Textteil unterstrichene Jahreszahlen wurden am 12.09.2023 korrigiert.