(BIAJ) In den 12 Monaten von September 2022 bis August 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld über eine Milliarde Euro ausgegeben – insgesamt 1.020,6 Millionen Euro, darunter 836,8 Millionen Euro in den ersten acht Monaten 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis August 2023“)
In den ersten acht Monaten 2023 wurde 139,0 Prozent (486,6 Millionen Euro) mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis August 2022: 350,2 Millionen Euro) und auch wesentlich mehr als in den ersten acht Monaten der weiteren Vorjahre. Die Ausgaben in den ersten acht Monaten 2023 übertrafen die Gesamtausgaben im Vorjahr (2022: 534,0 Millionen Euro) um 302,8 Millionen Euro bzw. um 56,7 Prozent. Im BA-Haushalt 2023 sind, wie schon 2022, 900 Millionen Euro für das Insolvenzgeld veranschlagt.
Nachrichtlich: Die Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage sanken auf 858,6 Millionen Euro in den 12 Monaten von September 2022 bis August 2023, darunter 485,2 Millionen Euro in den ersten acht Monaten 2023. (Januar bis August 2022: 688,9 Millionen Euro; Mindereinahmen in 2023 aufgrund einer weiteren Senkung des Beitragssatzes von 0,09 Prozent in 2022 auf 0,06 Prozent in 2023; siehe dazu §§ 358 bis 361 SGB III und die Insolvenzgeldumlagesatzverordnungen) Im BA-Haushalt 2023 sind Einnahmen in Höhe von 742 Millionen Euro aus der Umlage für das Insolvenzgeld veranschlagt. Die erheblichen Mehrausgaben für das Insolvenzgeld in 2023 werden durch Entnahme aus der Insolvenzgeldrücklage finanziert. (Sollbestand der Insolvenzgeldrücklage Ende 2022: 2,213 Milliarden Euro; eigene Berechnung)
Bremen, 12.09.2023