(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2022 bis September 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 1,076 Milliarden Euro ausgegeben, darunter 930,8 Millionen Euro von Januar bis September 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis September 2023“)
In den ersten neun Monaten 2023 wurde 139,5 Prozent (542,1 Millionen Euro) mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis September 2022: 388,7 Millionen Euro) und auch wesentlich mehr als in den ersten neun Monaten des Jahres 2021 und der Jahre 2010 bis 2019. Lediglich im ersten „Corona-Jahr“ 2020 wurde in den ersten neun Monaten mit insgesamt 962,0 Millionen Euro mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als in den ersten neun Monaten 2023 (930,8 Millionen Euro). Die Ausgaben in den ersten neun Monaten 2023 übertrafen die Gesamtausgaben im Vorjahr (2022: 534,0 Millionen Euro) um 396,8 Millionen Euro bzw. um 74,3 Prozent. Und: In den ersten neun Monaten wurden bereits 30,8 Millionen Euro mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als die im BA-Haushalt 2023 für das gesamte Haushaltsjahr veranschlagten 900 Millionen Euro.
Nachrichtlich: Die Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage sanken auf 835,1 Millionen Euro in den 12 Monaten von Oktober 2022 bis September 2023, darunter 546,1 Millionen Euro in den ersten neun Monaten 2023. (Januar bis September 2022: 773,2 Millionen Euro; Mindereinahmen in 2023 aufgrund einer weiteren Senkung des Beitragssatzes von 0,09 Prozent in 2022 auf 0,06 Prozent in 2023; siehe dazu §§ 358 bis 361 SGB III und die Insolvenzgeldumlagesatzverordnungen) Im BA-Haushalt 2023 sind Einnahmen in Höhe von 742 Millionen Euro aus der Umlage für das Insolvenzgeld veranschlagt. Die erheblichen Mehrausgaben für das Insolvenzgeld in 2023 werden durch Entnahme aus der Insolvenzgeldrücklage finanziert. (Sollbestand der Insolvenzgeldrücklage Ende 2022: 2,213 Milliarden Euro; eigene Berechnung) - Bremen, 05.10.2023