Verteilung der Mittel auf die Jobcenter (gE und zkT) und die 16 Länder
Die BIAJ-Kurzmitteilung informiert über die SGB II-Eingliederungsmittel und die Bundesmittel für die Verwaltungskosten, die den Jobcentern im Haushaltsjahr 2012 zur Verfügung stehen.
Für das Haushaltsjahr 2012 werden den Jobcentern vom Bund 880 Millionen Euro (18,9%) weniger Ausgabemittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) zugewiesen als 2011 bzw. 2,573 Milliarden Euro (40,5%) weniger als 2010: 3,78 Milliarden Euro, nach 4,66 Milliarden Euro in 2011 bzw. 6,353 Milliarden Euro in 2010.
Die den einzelnen Jobcentern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordneten Kürzungen im Vergleich zu 2011 reichen nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) von ‑11,6 Prozent beim Jobcenter Mitte in Berlin bis ‑35,5 Prozent beim Jobcenter Cham in Bayern. Auf Länderebene reichen die Kürzungen von ‑14,8 Prozent in Bremen (Land) bis ‑23,7 Prozent in Thüringen.
Für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten der Jobcenter (84,8 Prozent) sind erstmals seit Inkrafttreten des SGB II (2005) mehr Bundesmittel veranschlagt als für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“: 4,006 Milliarden Euro.
Empfehlung: Lassen Sie sich vom Jobcenter über das „örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm“ für 2012 (und ggf. 2011) und den geplanten (bzw. erfolgten) Einsatz der zugewiesenen Eingliederungsmittel informieren. Und: Fragen Sie dabei auch nach den im Wirtschafts- bzw. Haushaltsplan des Jobcenters beabsichtigten (bzw. erfolgten) Umschichtungen zwischen dem Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 29. Dezember 2011 finden Sie hier: Download