(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2023 bis November 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 21,914 Milliarden Euro ausgegeben – 3,360 Milliarden Euro (18,1 Prozent) mehr als in den 12 Monaten von Dezember 2022 bis November 2023 (" vor einem Jahr": 18,554 Milliarden Euro) bzw. 5,371 Milliarden Euro (32,5 Prozent) mehr als in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022 ("vor zwei Jahren": 16,543 Milliarden Euro).

Gemessen an den von Dezember 2023 bis November 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,773 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (Dezember 2022 bis November 2023: 2,593 Millionen) wurden rechnerisch etwa 659 Euro pro Monat (Dezember 2022 bis November 2023: etwa 596 Euro) ausgegeben, gemessen an den 971.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (Dezember 2022 bis November 2023: 866.000) rechnerisch etwa 1.880 Euro pro Monat (Dezember 2022 bis November 2023: etwa 1.784 Euro). (1)

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Im Haushalt 2024 der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,830 Milliarden Euro veranschlagt – 2,084 Milliarden Euro weniger als die in den bisher letzten 12 Monaten ausgegebenen 21,914 Milliarden Euro. (1) Für das Haushaltsjahr 2024 erwartet die Bundesagentur für Arbeit einen Anstieg der Ausgaben auf 22,403 Milliarden Euro („Voraussichtliches Ist 2024“: Stand 15.11.2024) – die Ausgaben werden nach gegenwärtigem Datenstand voraussichtlich leicht (etwa 200 Millionen Euro) darunter liegen.

Ein kurzer Rückblick: Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro gestiegen war, das nominale Maximum nach 2006, sank in den 18 Monaten bis November 2022 um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022. In den folgenden 24 Monaten (zwei Jahre), Dezember 2022 bis November 2024 stieg die 12-Monatssumme der Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld um 5,371 Milliarden Euro auf die oben genannten 21,914 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Dezember 2023 bis November 2024. (siehe BIAJ-Abbildung oben)

Für das kommende Haushaltsjahr 2025 ist im Haushalt der BA ein minimaler Rückgang der Ausgaben für das Arbeitslosengeld (einschließlich der Erstattungen an ausländische Versicherungsträger) auf 22,185 Milliarden Euro veranschlagt. (Soll 2025 – Stand: 15.11.2024) (2)

(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 41 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der in den letzten 12 Monaten durchschnittlich registrierten Arbeitslosen (etwa 835.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 52.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (!) hatten.
Nachrichtlich: Der durchschnittliche Leistungsanspruch („Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge betrug 2023 1.986,38 Euro (netto: 1.169,22 Euro). (2022: 1.914,68 Euro; netto: 1.126,72 Euro). (Statistik der BA, Arbeitslosengeld – Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005) Der Betrag (brutto) liegt geringfügig über dem oben genannten rechnerischen Betrag, da die Zahl der Leistungsberechtigten kleiner ist als die Zahl der im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen.
(2) Der Haushalt 2025 der BA wurde vom Verwaltungsrat am 15. November 2024 festgestellt. Die Genehmigung durch die Bundesregierung soll am 11. Dezember 2024 erfolgen.
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.