(BIAJ) In den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 standen den Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 45,441 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 38,582 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 47,283 Milliarden Euro – darunter 23,244 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) - gegenüber. Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 ergibt sich ein negativer Finanzierungssaldo von 1,842 Milliarden Euro, der gegenwärtig von Monat zu Monat wächst und den im BA-Haushalt 2025 veranschlagten negativen Finanzierungssaldo in Höhe von 1,332 Milliarden Euroübertrifft. (siehe BIAJ-Abbildung 1 auf Seite 2) Geschätzt ein Drittel dieses negativen Finanzierungssaldos von April 2024 bis März 2025 resultiert aus dem (von April bis Dezember 2024) negativen Finanzierungssaldo beim umlage­finanzierten Insolvenzgeld. (1)
Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 11. April 2025 hier: Download_BIAJ20250411 (PDF: eine Textseite und drei weitere Seiten mit BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben von 2005 bzw. 2023 bis März 2025)
(1) Zum 1. Januar 2025 trat der gesetzlich geregelte Umlagesatz wieder in Kraft: 0,15 Prozent (§ 360 SGB III) – anders als bei Aufstellung des BA-Haushalts 2025 zugrunde gelegt: „0,10 Prozent“ (Seite 19). 2024: 0,06 Prozent.