Eine differenzierte Auswertung der Ausgaben des Bundes für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Haushaltsjahr 2011 zeigt u.a.: Für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne die nicht im SGB II geregelten Bundesprogramme) wurden von den Jobcentern nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) insgesamt 722 Millionen Euro weniger ausgegeben als ihnen für diese Leistungen vom Bund zugewiesen worden waren. (3,938 Milliarden Euro von 4,660 Milliarden Euro) Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ insgesamt (einschließlich der in der Tabelle genannten Bundesprogramme) wurden sogar insgesamt 855 Millionen Euro weniger ausgegeben als veranschlagt. (4,445 Milliarden Euro von 5,300 Milliarden Euro)
Die Ergänzung zur BIAJ-Kurzmitteilung vom 27. Januar 2012 (27.01.2012) finden Sie hier: Download