(BIAJ) Im Bundeshaushalt 2025 waren bei Haushaltstelle 1101/681 12 mit der Zweckbestimmung „Bürgergeld“ 29,6 Milliarden Euro veranschlagt. Ausgegeben wurden im Haushaltsjahr 2025 insgesamt 29,049 Milliarden Euro (1), 551 Millionen Euro weniger als veranschlagt. Etwa 26,6 Prozent dieser Ausgaben in 2025 waren Sozialversicherungsleistungen (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung).
2025 wurden im Vergleich zum Vorjahr 102 Millionen Euro weniger für „Bürgergeld“ ausgegeben als die 29,151 Milliarden Euro in 2024 (1). Der Anteil der Ausgaben für Sozialversicherungsleistungen (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) betrug in 2024 etwa 24,3 Prozent. Die Ausgaben ohne die in 2025 gestiegenen Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung dürften 2025 im Vergleich zum Vorjahr um über 700 Millionen Euro gesunken sein.

Gemessen an den durchschnittlich 5,320 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) - davon 3,899 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und 1,421 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF), über 97 Prozent davon Kinder im Alter von unter 15 Jahren - wurden vom Bund in 2025 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 455,02 Euro pro RLB ausgegeben. (2) Im Vorjahr 2024 wurden für die durchschnittlich 5,501 Millionen RLB - davon 3,988 Millionen ELB und 1,513 Millionen NEF - durchschnittlich 441,60 Euro pro Monat ausgegeben. Ohne die in 2025 gestiegenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden vom Bund monatlich etwa 334 Euro pro RLB ausgegeben – nominal unverändert im Vergleich zum Vorjahr 2024.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) von 2010 bis 2025 siehe die BIAJ-Abbildung oben oder PDF hier: Download_BIAJ20260129 (eine Seite).
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) und der Sozialversicherungsleistungen (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung). Die genannten rechnerischen Ausgaben pro RLB umfassen die gesamten bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben.
(2) noch vorläufige Daten für das Berichtsjahr 2025; wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten