Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird die endgültigen Abrechnungsergebnisse der Jobcenter in alleiniger kommunaler Trägerschaft (zugelassene kommunale Träger, zkT, alias Optionskommunen) für das Haushaltsjahr 2009 (!) "voraussichtlich zum Ende des 2. Quartals 2012 mitteilen können." (BMAS auf Anfrage des BIAJ)
Am 6. Dezember 2011 wurde auf die Frage einer Bundestagsabgeordneten angekündigt: "Endgültige, vom BMAS bestätigte und zusammengefasste Abrechnungsergebnisse für 2009 werden voraussichtlich im ersten Quartal 2012 und für 2010 im ersten Quartal 2013 vorliegen." Als Begründung wurde u.a. angeführt: "Die zugelassenen kommunalen Träger sind verpflichtet, ihre Jahresschlussrechnung dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bis zum 31. März des Folgejahres zu übermitteln. Anschließend prüft das BMAS diese Daten auf rechnerische sowie sachliche Richtigkeit und bestätigt den vom zkT vorgelegten Jahresabschluss. Dieser Prüfungsprozess ist sehr zeitaufwendig, da in vielen Fällen ergänzende Unterlagen anzufordern und zu bewerten sind." (Drucksache 17/8102: hier1; Hervorhebung durch BIAJ) M.a.W.: An die Übermittlung der Jahresschlussrechnungen folgt eine (in Einzelfällen?) insgesamt zwei- oder mehr als zweijährige Prüfung.
In den BIAJ-Materialien zu den Ausgaben der Jobcenter in alleiniger kommunaler Trägerschaft (z.B. hier2) konnten deshalb i.d.R. für die zkTs nur die "vorläufigen Bewirtschaftungsdaten" genannt werden. Und auch die Tabellen zu den Ausgaben in den Eingliederungsbilanzen dieser Jobcenter blieben bisher vermutlich aus diesem Grund unvollständig.