"Berufseinstiegsbegleitung wird fortgesetzt: ...“ – aber nur in Nordrhein-Westfalen und in Sachsen? Die Gespräche der Länder mit dem Bund (BMAS) haben bisher nicht die von den Ländern gewünschten Ergebnisse erbracht. Die gesetzlich geforderte Kofinanzierung einer Berufseinstiegsbegleitung gemäß § 49 SGB III in allen Bundesländern ist weiterhin ungeklärt. Die vom Gesetzgeber geforderte Kofinanzierung droht damit zu einer K.o.-Finanzierung, zu einem K.o. der Finanzierung der Berufeinstiegsbegleitung zu werden. Jugendliche haben bei diesem Streit das Nachsehen.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 21. Juni 2012 finden Sie hier: Download
Fortsetzung: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 13. Juli 2012: hier