Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) lobt sich: „Mit der Berufseinstiegsbegleitung haben wir eine intensive Unterstützungsmöglichkeit für Jugendliche an Haupt- und Förderschulen verankert, die auf Hilfe und Begleitung angewiesen sind und diese auch gern annehmen.“ Und weiter: „Ich freue mich sehr, dass wir mit Geldern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine nahtlose Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung an den bereits erprobten Schulen sicherstellen können.“ (BMAS-Pressemitteilung vom 9. Juli 2012)
„... an bereits erprobten Schulen sicherstellen ...“: Eine angemessene Umsetzung eines SGB III-Regelinstruments, „eine intensive Unterstützungsmöglichkeit für Jugendliche an Haupt- und Förderschulen“ (von der Leyen), sieht anders aus. Sie darf nicht auf 1.000 Schulen und die in der BIAJ-Kurzmitteilung genannten Ausnahmen beschränkt bleiben.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 13. Juli 2012 finden Sie hier: Download