Inhalt: A. Soll: 4,4 Milliarden Euro, darunter 3,78 Milliarden für SGB II-Leistungen zur Eingliederung ..., B. ... 722 Millionen Euro weniger für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ..., C. ... 159 Millionen Euro mehr für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) ..., D. ... „Geld zurück an Bund“ mit oder ohne ESF: 490 Millionen bzw. 590 Millionen Euro ..., E. ... „Geld zurück“ nicht nur von den „Jobcentern gE“ sondern auch von den „Jobcentern zkT“, F. ... Was bedeutet dies für die Endabrechung des Eingliederungsbeitrags (15. Februar 2013) ... G. ... zum Schluss: Wie die Süddeutsche das „übrige Geld“ der „Jobcenter der BA“ ermittelte. Anhang: Die 108 „vergessenen Jobcenter“
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 8. Februar 2013 finden Sie hier: Download
(Titelnummer in Tabelle 2 korrigiert: 681 13 statt 685 11)
Am Rande zur Kenntnis: Ein Schreiben des BMAS zur Übertragbarkeit der Eingliederungsmittel: hier