"Wie hoch sind die Verwaltungskosten in den Jobcentern?" Die Antwort der Brandenburgischen Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Baer (SPD) zeigt: Sie hat anscheinend keine Informationen über die Verwaltungskosten der Jobcenter und ihr ist offenbar nicht bekannt, dass die Verwaltungskosten der Jobcenter nicht allein vom Bund sondern auch von den Kommunen getragen werden. Die auf Grundlage der unrichtigen Antwort der Landesregierung von dpa (bb) genannten "Verwaltungsausgaben von rund 188 Millionen Euro" in 2011 sind falsch. Es waren deutlich mehr als 200 Millionen Euro.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. März 2013 finden Sie hier: Download
Nachtrag vom 28. Oktober 2013: Der brandenburgische Landtagsabgeordnete Andreas Büttner (FDP) hat u.a. diese BIAJ-Kritik zum Anlass genommen, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu richten - allerdings erst nahezu ein halbes Jahr später, wenige Tage vor der Bundestagswahl. Die Kleine Anfrage Nr. 3154 (Drucksache 5/7939) wurde am 21. Oktober 2013 von der Landesregierung beantwortet. (Drucksache 5/8067) Die Landesregierung zeigt sich unwissend. Die (steigenden) kommunalen Ausgaben der Jobcenter für die Durchführung der "Grundsicherung Arbeitsuchender" (der kommunale Finanzierungsanteil an den Hartz IV-Verwaltungskosten in Euro) seien ihr nicht bekannt. Die bemerkenswerten Antworten der Landesregierung finden Sie hier: Drucksache-5-8067