„Rückforderungen der Bundesbeteiligung im Falle von nicht verausgabten Mitteln für Bildungs- und Teilhabeleistungen sind seitens des Bundes daher nicht vorgesehen.“ Diese Antwort gab die Bundesregierung am 20. April 2011 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu "Konzept und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ...".  (Bundestagsdrucksache 17/5633, Frage 18d, Seite 14 von 24)

Und weiter: „Ein dauerhaft geminderter Kompensationsbedarf für die genannten Leistungen führt jedoch im Rahmen der ab 2013 vorgesehenen Anpassung des Beteiligungssatzes zu einer entsprechenden Minderung des Beteiligungssatzes nach § 46 Absatz 6 SGB II.“ Dieser Beteilungssatz beträgt seit dem 1. Januar 2011 5,4 Prozent (5,4 Prozentpunkte) und entsprach 2012 nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) in etwa 716 Millionen Euro. (siehe hier)

 

Sollten 2012 tatsächlich lediglich etwa 60 Prozent der zugewiesenen Mittel für Leistungen aus dem "Bildungspaket" ausgegeben worden sein, wie der NDR ermittelte, dann könnte dieser Beteilungssatz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit (unwahrscheinlicher) Zustimmung des Bundesrates (!) auf 3,2 bzw. 3,3 Prozent gesenkt werden, rückwirkend zum 1. Januar 2013. (ein Prozentpunkt entspricht z.Zt. knapp 133 Millionen Euro)

Ob diese Senkung dann einheitlich für alle Länder erfolgt, mit negativen Folgen für die Länder (und vermutlich auch für die Kinder in diesen Ländern), deren Ausschöpfungsquote über dem Bundesdurchschnitt lag,  oder länderspezifisch bedarf der Prüfung. In der oben zitierten Antwort heißt es: "Die Protokollerklärung des Vermittlungsausschusses vom 23. Februar 2011 sieht vor, dass im Rahmen der Anpassung der Bundesbeteiligung nach § 46 Absatz 7 SGB II ebenfalls überprüft wird, ob gegebenenfalls eine länderspezifische Bemessung der Beteiligungssätze nach § 46 Absatz 6 SGB II notwendig ist." (ebenda Seite 14)  

Innerhalb der Länder gilt: „Der Bund kann gegenüber den Ländern keinerlei Vorgaben dahingehend machen, ob und wenn ja wie die über die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft zusätzlich zufließenden Mittel zwischen den einzelnen Kommunen innerhalb eines Landes gegebenenfalls 'umzuverteilen' sind, sofern in einzelnen Kommunen die Leistungen stärker oder schwächer beansprucht werden.“ (ebenda Seite 13)

Diverse Medienberichte vermitteln den Eindruck, dass die eingangs zitierte Antwort der Bundesregierung nicht mehr gilt und dass die Bundesministern für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU) gegenwärtig etwas anderes plant.