"Was schlussfolgert die Bundesregierung aus der Feststellung des Bremer Institutes für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e. V. (BIAJ), es handele sich bei der Einbeziehung von Ausgaben des Europäischen Sozialfonds (ESF) in die Erstattung (Jahre 2009 bis 2013) durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Eingliederungsbeitrages um eine Art „ESF-Geldwäsche“, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?" Diese mündliche Frage stellte die Bundestagsabgeordnete Anette Kramme (SPD). (Drucksache 17/13171)

Zum weiteren Vorgang (noch nicht abgeschlossen) siehe hier: Download (Fortsetzung 28. Mai 2013: hier2).


Hintergrund: "ESF und Eingliederungsbeitrag: Bund ließ sich auch ESF-Ausgaben von der BA erstatten". Diese BIAJ-Kurzmitteilung  vom 9. April 2013 und ergänzende Materialien (Petition 4-17-11-81503-049966, Schreiben des Bundesrechungshofs) finden Sie hier.