2,5 Millionen (18,9 Prozent) der etwa 13,2 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2012 waren arm, armutsgefährdet im Sinne der amtlichen Armutsberichterstattung. In den Ländern reicht die Armutsgefährdungsquote (gemessen am Bundesmedian) von 33,7 Prozent in Bremen (Land) bis 11,7 Prozent in Bayern.
1,881 Millionen (14,2 Prozent) der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren lebten 2012 in Familien, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen waren und diese Leistungen geltend gemacht haben. Die SGB II-Quote in den Ländern reicht von 33,2 Prozent in Berlin bis 6,3 Prozent in Bayern.
Der Abstand zwischen der höheren, seit 2007 gestiegenen Armutsgefährdungsquote und der niedrigeren, seit 2007 gesunkenen SGB II-Quote ist im Verlauf der vergangenen fünf Jahre von 2,5 auf 4,7 Prozentpunkte gestiegen. Die Hauptstadt Berlin ist das einzige Bundesland, in dem 2012 die SGB II-Quote über der Armutsgefährdungsquote lag.
Die Armutsgefährdungsschwelle, die der Ermittlung der Armutsgefährdungsquoten in 2012 zugrunde lag, betrug z.B. für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern im Alter von unter 14 Jahren 1.826 Euro netto einschließlich Kindergeld und ggf. weiterer Sozialleistungen. (Anm.: Zu verschiedenen Falschinformationen über die Armutsgefährdungsschwelle siehe Seite 3 und 4 in der BIAJ-Kurzmitteilung.)
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. September 2013 mit Ländervergleich finden Sie hier: Download