(BIAJ-15-03-2014) Von Januar bis November 2013 (der bisher aktuellste Berichtsmonat) wurden von den 410 Jobcentern insgesamt 918.244 Sanktionen neu festgestellt, darunter 667.058 (72,6%) wegen eines Meldeversäumnisses. 227.583 dieser Sanktionen waren am Stichtag im November (13.11.2013) noch wirksam. Direkt betroffen von diesen am 13. November 2013 noch wirksamen Sanktionen waren insgesamt 148.648 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, davon 87.566 arbeitslose und 61.092 nicht arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Aktuelle Zahlen zu den indirekt Betroffenen (Angehörige, darunter auch viele Kinder) liegen nicht vor.
Aus den 227.583 am Stichtag im November 2013 noch wirksamen Sanktionen und den 148.648 betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ergibt sich: Die 148.648 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer Saktion waren am 13. November 2013 von durchschnittlich 1,53 Sanktionen betroffen.
Gemessen an den 4,334 Millionen erwerbsfähigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im November 2013 waren durchschnittlich 3,4 von 100 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von mindestens einer Sanktion betroffen. (Anm.: Dies heißt nicht, dass im Verlauf des Jahres 2013 "lediglich" 3,4 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von einer Sanktion betroffen waren. Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 27. Mai 2013: hier)
Ein Blick auf die sogenannte Sanktionsquote (das Verhältnis der von einer Sanktion betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt am jeweiligen Stichtag) in den einzelnen Kreisen zeigt: Die Sanktionsquote reicht im November 2013 in den 389 Kreisen mit entsprechenden Daten (von insgesamt 402 Kreisen) von 0,8 Prozent in Miesbach bis 7,5 Prozent in Pfaffenhofen an der Ilm. (Berlin: 4,5 Prozent)
Die Punktwolke in Abbildung 1 zeigt die Streuung der Sanktionsquoten in den Kreisen in Relation zur eLb-Quote (erwerbsfähigen Leistungsberechtigte im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren).
In Abbildung 2 zeigt die Streuung der in der Regel deutlich höheren Sanktionsquote in der Altersgruppe 15 bis unter 25 Jahre in Relation zur eLb-Quote u25 (erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis unter 25 Jahren im Verhältnis zur altersgleichen Bevölkerung).
Die Abbildungen zeigen: Das "menschwürdige Existenzminimum" (Bundesverfassungsgericht) wird auf der Grundlage des im gesamten Bundesgebiet geltenden SGB II (Hartz IV) in den einzelnen Kreisen (durch die einzelnen Jobcenter) extrem unterschiedlich häufig gekürzt. Zudem erfolgt die Kürzung des "menschenwürdigen Existenzminimums" in der Regel bei jüngeren Leistungsberechtigten wesentlich häufiger als bei älteren, also altersdiskriminierend.
Die zwei BIAJ-Abbildungen vom 15. März 2014 (eine DIN A4-Seite) finden Sie hier: Download