(BIAJ) Wie wirken sich die am 7. April 2014 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Ausgaberesten zugeteilten zusätzlichen Mittel in Höhe von insgesamt 34,4 Millionen Euro auf den von den Berliner Jobcentern bisher gemeldeten "voraussichtlichen Umschichtungsbedarf" und die nach Umschichtung verbleibenden Mittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) der einzelnen Jobcenter aus bzw. wie könnten sie sich auswirken?

Siehe dazu die zweiseitige BIAJ-Kurzmitteilung vom 13. April 2014: Download

(Am 14. April 2014 wurde die Spaltenangabe im Text auf Seite 1 korrigiert - siehe Unterstreichung; es muss dort natürlich Spalte 4 und nicht Spalte 5 heißen. Und noch ein Hinweis: Zusätzlich zu den genannten Zuteilungen in Höhe von 385,5 Millionen Euro bzw. 404,0 Millionen Euro - siehe Spalten 1 und 3 in der Tabelle im Download - wurden den Berliner Jobcentern am 30. Januar 2014 insgesamt 2,5 Millionen Euro für die Ausfinanzierung (Restabwicklung) der Beschäftigungszuschüsse nach § 16e SGB II alt in 2014 zugewiesen.)