(BIAJ) "Langzeitarbeitslose" sollen in den ersten sechs Monaten vom Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen werden. Die Lohnhöhe für "Langzeitarbeitslose" lässt die Bundesregierung aus Sorge um das Wohl der "Langzeitarbeitslosen" in ihrem Mindestlohngesetz (Entwurf) "nach unten offen". Unklar bleibt im Mindestlohngesetz auch, wer für die "fürsorgliche Leistung" der Bundesregierung in Frage kommt und für weniger als 8,50 Euro pro Stunde (brutto) arbeiten darf. Offensichtlich sollen auch nach dem 31. Dezember 2014 möglichst viele "Langzeitarbeitslose" für 5,67 Euro pro Stunde (brutto) (oder weniger) arbeiten dürfen.

Die BIAJ-Kurzmitteilung "Mindestlohn 5,67 Euro: Das neue Programm der Bundesregierung für Langzeitarbeitslose" vom 24. April 2014 finden Sie hier: Download


Ergänzung von 7. Mai 2014: Mindestlohngesetz: "nur nach deutscher Langzeitarbeitslosigkeit" kein Recht auf Mindestlohn!? hier


Hinweis: siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. Mai 2014 (Jobcenter: 118.000 "Integrationen" Langzeitarbeitsloser in 2013 ... hier2)