(BIAJ) Die Bundestagsdrucksache 18/4378 vom 20. März 2015 ("Entwicklung der Verwaltungskosten in den Jobcentern") wurde am 18. August 2015 (!) ohne erkennbaren Hinweis* "korrigiert". Die in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. April 2015 ("Verwaltungskosten der Jobcenter: Erstaunliches aus den Antworten der Bundesregierung") genannten Fehler blieben "erhalten". Zum Beispiel: "Jobcenter Nordfriesland nach Niedersachsen verlegt und zum Einstand der Verlagerung in 2012 ein 'Schnäppchen': lediglich 66.531 Euro für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten ausgegeben." Siehe dazu die Aktualisierung vom 20. August 2015: BIAJ20150820
* Korrektur: Auf Seite 1 unten der Drucksache 18/4378 findet sich ein Hinweis auf die (unvollständige) Korrektur. Es heißt dort: "Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. März 2015 übermittelt und die Seiten 47 bis 57, Anlage 2, gemäß Schreiben vom 11. August 2015 korrigiert." Das BIAJ bittet, das Übersehen dieses Hinweises zu entschuldigen. Ob die anderen offensichtlichen, im Schreiben vom 11. August 2015 unkorrigiert gebliebenen Fehler in einem weiteren Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) korrigiert werden, ist bisher (3. September 2015) unbekannt. Das BMAS hat auf entsprechende Hinweise bisher nicht reagiert.