"Die Bundesregierung weist die Unterstellung einer 'ESF-Geldwäsche' ... zurück."
In der BIAJ-Kurzmitteilung "ESF und Eingliederungsbeitrag: Bund ließ sich auch ESF-Ausgaben von der BA erstatten" (9. April 2013: hier) hieß es u.a., man könne die Endabrechnung des Eingliederungsbeitrags, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) an den Bund zu zahlen hat (2008 bis 2012), auch als eine Art "ESF-Geldwäsche" betrachten.
Die Bundestagsabgeordnete Anette Kramme (SPD) nahm dies zum Anlass, die Bundesregierung nach ihren "Schlussfolgerungen" aus dieser Feststellung zu fragen.
In der BIAJ-Kurzmitteilung vom 28. Mai 2013 finden Sie die ganze Antwort der Bundesregierung und die BIAJ-Anmerkungen dazu: Download (Ergänzung vom 21. August 2013: hier2; Fortsetzung vom 20. September 2013 hier3)