"Wie teuer ist der Arbeitslose?" Anfang 2003, also vor über 10 Jahren.

In der Mitteilung des Bundesrechungshofs (BRH) an die Bundesagentur für Arbeit (vom 7. November 2012), über die seit dem 23. Juni 2013 in den Medien berichtet wird, heißt es u.a.: "Wir sehen es kritisch, wenn Nichtleistungsempfängerinnen und Nichtleistungsempfänger weniger intensiv betreut werden." (S. 32) "Gar keinen Kontakt zur Vermittlungsfachkraft hatten ... 45% der Langzeitarbeitslosen." (S. 51) "Die Agenturen wiesen ... Langzeitarbeitslose seltener einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme zu." (S. 52) Und, eine mögliche Erklärung: "... die Fach- und Führungskräfte (nannten) häufig die Wirtschaftlichkeit als wichtigen Handlungsgrundsatz." (S. 12)

Zur Information: Im Berichtsjahr 2011 (auf den sich der BRH bezieht) waren bei den damals noch 176 Arbeitsagenturen 145.788 Langzeitarbeitslose registriert (von insgesamt 1.051.603 Langzeitarbeitslosen). Ledig 42,0 Prozent (61.246) hatten einen Leistungsanspruch. (Männer: 49,9%; Frauen: 35,1%) Von den bei den Arbeitsagenturen registrierten 746.087 Arbeitslosen mit einer kürzeren Arbeitslosendauer (weniger als 12 Monate) hatten dagegen 80,3 Prozent Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III).

In diesem Zusammenhang möchten wir an die BIAJ-Presseinformation "Betriebswirtschaftliche Ausrichtung der aktiven Arbeitsförderung" vom 19. Februar 2003 (!) erinnern. Download (erstmals am 1. Juli 2013 unter biaj.de veröffentlicht)


BIAJ-Materialien zum Thema "Abgänge aus Arbeitslosigkeit, vermittelte Arbeitslose, Vermittlungsquote im Rechtskreis SGB III", die wenig beachteten Ergebnisse in den Eingliederungsbilanzen gemäß § 11 SGB III, finden Sie hier.