(BaSta) Welche Daten des BAMF und des Bundesinnenministeriums (absolut und relativ) liegen der mißratenen (absurden) SZ-Grafik "Regionale Unterschiede in der Asylpraxis" in der Süddeutschen Zeitung vom 16./17. Juni 2018 (Seite 13) zugrunde? Vergleiche u.a. die in der SZ-Grafik genannten (bis auf die Nachkommastelle identischen) "Gesamtschutzquoten" der Flüchtlinge aus Afghanistan und Irak in den einzelnen Bundesländern. Und dazu die genannten Gesamtschutzquoten im Bundesdurchschnitt. Und: Dass Syrien in der Grafik fehlt, erstaunt auch. (SZ-Grafik hier)
Am Rande: Die in der SZ-Grafik genannten "Gesamtschutzquoten" für Flüchtlinge aus Afghanistan in Bayern - 37,8 Prozent - und im Land Bremen - 65,2 Prozent - werden am 17. Juni 2018 u.a. auch auf Seite 4 im Kurier am Sonntag - Weser-Kurier - genannt ... und in diversen anderen Medien (Online). Erstaunlich auch, weil die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP folgende Zahlen zu den positiven und negativen Enscheidungen für Asylsuchende aus Afghanistan in 2017 die folgenden Zahlen für das BAMF-Ankunftszentrum Bremen genannt hat: 789 positive und 207 negative Entscheidungen. (Drucksache 19/2483 vom 05.06.2018, Seite 195) Daraus ergäbe sich eine (eher angemessene) Gesamtschutzquote von 79,2 Prozent (789 von 996) für Asylsuchende aus Afghanistan in Bremen. Bayern (i.d.R. kein anstebenswerter Maßstab) ...? Zu den in der Drucksache genannten "Bremer Zahlen" siehe auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Asylentscheidungen in Bremen: Bundesregierung (BMI) nennt vollkommen andere Zahlen als BAMF". (BIAJ20180616) (BaSta, 17. Juni 2018)
Hinweis vom 20. Juni 2018: Die SZ-Grafik wurde in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung korrigiert. Siehe unten (und/oder hier: http://sz.de/1.4018072):
Quelle für die SZ-Grafik: Deutscher Bundestag, Drucksache 19/1371 (und dort die "bereinigten Gesamtschutzquoten". In der Antwort der Bundesregierung heiß es dazu: "Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass durch Heranziehen der erfragten sog. „bereinigten Gesamtschutzquote“ (Quote zu Frage 1b) etwaige Bleibeperspektiven von Staatsangehörigen der u. g. Staaten nicht hergeleitet oder begründet werden können, da die formellen Ablehnungen von Asylanträgen bei einer derartigen Quotenberechnung nicht berücksichtigt werden. Formelle Ablehnungen führen ebenso wie materiell entschiedene Asylablehnungen im Regelfall zu einer Ausreisepflicht. Maßgeblich für die Feststellung einer etwaigen Bleibeperspektive ist daher die Gesamtschutzquote, die alle ablehnenden Asylentscheidungen berücksichtigt: ..."; http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/013/1901371.pdf) Anmerkung: Zu "regionalen Unterschieden" in der statistischen Erfassung von Asylentscheidungen am Beispiel "Land Bremen" und "Ankunftszentrum Bremen" siehe u.a. hier: BIAJ_Tabelle.