(BIAJ) Von Mai bis September 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 8,148 Milliarden Euro ausgegeben, 7,826 Milliarden Euro (49,0 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis September 2020: 15,974 Milliarden Euro).
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank dementsprechend in den fünf Monaten von Mai bis September 2021 um 7,826 Milliarden Euro auf 24,081 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Oktober 2020 bis September 2021 - davon 14,336 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 9,745 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2
Anhang vom 30.10.2021: Ein Blick zurück bis 2016/17 auf die Entwicklung des Bestandes der Erwerbstätigen, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland (drei BIAJ-Abbildungen)