(BIAJ) Der Landesregierung liegen keine Informationen vor. Die bemerkenswerten Antworten der brandenburgischen Landesregierung vom 21. Oktober 2013 auf eine Kleine Anfrage zu den (immer mal wieder vergessenen) kommunalen Ausgaben für die Durchführung der "Grundsicherung Arbeitsuchender" durch die Jobcenter in Brandenburg (Hartz IV-Verwaltungskosten) finden Sie im Nachtrag vom 28. Oktober 2013 zur BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. März 2013 ("Landesregierung: Unrichtige Antwort auf Kleine Anfrage zu den Verwaltungskosten der Jobcenter"): hier.