(BIAJ) Die heute (2. Januar 2014) von Welt-Online veröffentlichte Infografik „Anteil der Personen, die seit mehr als zwei Jahren Hartz-IV beziehen“ ist unkorrekt. (hier oder hier http://www.welt.de/wirtschaft/article123461851/Hartz-IV-wird-fuer-breite-Schicht-zum-Dauerzustand.html) In der Zeitreihe von 2009 bis 2012 werden in der Welt-Infografik von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) methodisch unterschiedlich ermittelte Anteilswerte verglichen.
Von 2009 bis 2011 (jeweils Dezember) wurde der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die zwei Jahre und länger Anspruch auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hatten, auf Grundlage der 7-Tage-Lücke-Regel* ermittelt: 55,9 Prozent (2009), 58,3 Prozent (2010) und 60,7 Prozent (2011).
Für 2012 wurde der entsprechende Anteil dann von der Statistik der BA sowohl nach der 7-Tage-Lücke-Regel* als auch nach der 31-Tage-Lücke-Regel* ermittelt. Nach der 7-Tage-Lücke-Regel* betrug der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die zwei Jahre und länger Anspruch auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hatten, 60,4 Prozent. Nach der aussagekräftigeren 31-Tage-Lücke-Regel* betrug dieser Anteil 66,0 Prozent. Auswertungen nach der 31-Tage-Lücke-Regel* für die Jahre vor 2012 wurden von der Statistik der BA (bisher) nicht durchgeführt bzw. nicht veröffentlicht.
In der Welt-Infografik wird mit dem Vergleich der auf Grundlage der 7-Tage-Lücke-Regel* ermittelten 60,7 Prozent in 2011 und der auf Grundlage der 31-Tage-Lücke-Regel* ermittelten 66,0 Prozent in 2012 der Eindruck erweckt, der Anteil sei 2012 gegenüber dem Vorjahr besonders schnell gestiegen. Ein Vergleich der für 2011 und 2012 mit derselben Methode (7-Tage-Lücke-Regel*) ermittelten Anteilswerte zeigt jedoch keinen weiteren Anstieg sondern sogar ein leichtes Sinken von 60,7 Prozent (2011) auf 60,4 Prozent (2012).
Einem Sinken dieses Anteilswertes muss nicht unbedingt eine positive Entwicklung der Hilfebedürftigkeit zu Grunde liegen. In Zeiten, in denen die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wächst, sinkt in der Regel der Anteil derjenigen, die bereits länger auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen sind (und umgekehrt).
Anmerkung: Die absolute Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen, die nach der 7-Tage-Lücke-Regel* zwei Jahre und länger Anspruch auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hatten, entwickelte sich von 2009 bis 2012 (jeweils Dezember) wie folgt: 2,744 Millionen (2009), 2,742 Millionen (2010), 2,687 Millionen (2011), 2,634 Millionen (2012). Nach der 31-Tage-Lücke-Regel* (keine Daten vor 2012) waren dies im Dezember 2012 insgesamt 2,876 Millionen, etwa 243.000 mehr als nach der 7-Tage-Lücke-Regel*.
* 7-Tage-Lücke-Regel/31-Tage-Lücke-Regel: Unterbrechungen des Leistungsbezugs von bis zu 7 Tagen bzw. bis zu 31 Tagen „werden als unschädlich bewertet und begründen keine neue Dauerermittlung“. Beide Methoden ermitteln die Nettodauer, also die Dauer ohne die „Lücken“ (Unterbrechungen des Leistungsbezugs). # Verfasser: Paul M. Schröder, BIAJ #