(BIAJ) BILD (Dresden) schreibt das Jobcenter Dresden am 9. Januar 2014 (Online) zum vermutlich teuersten Jobcenter in der Bundesrepublik. (1) Die BILD-Wahrheit: Für den „Verwaltungs-Haushalt“ (BILD) sollen 2014 Ausgaben in Höhe von über 2.400 Euro pro Bedarfsgemeinschaft für „Verwaltungskosten“ geplant sein. Das jedenfalls ergäbe sich aus den insgesamt „72,4 Mio. Euro“ (BILD) für jahresdurchschnittlich etwa 30.000 Bedarfsgemeinschaften. „So teuer ist Hartz IV wirklich für Dresden“. In BILD rechnet der Sozialbürgermeister vor!? Ratsinformationen zu den Jahresabschlüssen und Geschäftsplänen des Jobcenters sucht man vergeblich. (mit Nachtrag vom 20. Januar 2014; siehe unten)
BILD-Dresden: „In BILD rechnet Sozialbürgermeister Martin Seidel (38, parteilos) heute vor, was die Stütze die Stadt jedes Jahr kostet.“ Als eine von „Sieben teure(n) Wahrheiten über Hartz IV“ (BILD) wird angekündigt: „Ende Januar soll der Verwaltungs-Haushalt der ARGE (von Stadt und Arbeitsagentur) beschlossen werden: 72,4 Mio. Euro. ‚Dresden muss anteilig 7,2 Mio. Euro zahlen, geplant waren 6,9 Mio. Euro.‘, sagt Seidel.“ (2)
„Dresden muss anteilig 7,2 Mio. Euro zahlen“. Wenn dies zutrifft, dann betragen die geplanten Gesamtverwaltungskosten gemäß § 46 Absatz 3 SGB II (Hartz IV) etwa 47,4 Millionen. Denn § 46 Absatz 3 SGB II regelt, dass von den Gesamtverwaltungskosten 84,8 Prozent vom Bund (40,2 Mio. Euro) und 15,2 Prozent von der Kommune (7,2 Mio. Euro) zu tragen sind. Da der Bund dem Jobcenter Dresden für das Haushaltsjahr 2014 rechnerisch (3) lediglich 38,2 Millionen Euro zuweisen wird, müssten 2,0 Millionen Euro aus den erwarteten Bundesmitteln in Höhe von nur noch 29,0 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (4) umgeschichtet werden. (5)
Im Ratsinformationssystem der Stadt Dresden (und nicht nur dort) sucht man vergeblich nach Geschäftsplänen (Finanz- und Stellenpläne), Quartalsberichten und Jahresabschlüssen des Jobcenters, einer gemeinsamen Einrichtung (gE) der Stadt Dresden und der Arbeitsagentur Dresden. Der Haushaltsgrundsatz der Öffentlichkeit scheint für Jobcenter gE nicht zu gelten.
Eine Veröffentlichung des Entwurfs des Geschäftsplans 2014 des Jobcenters (einschließlich Zielvereinbarung, Finanzplan und Stellenplan) sollte noch vor der Entscheidung der Trägerversammlung erfolgen. Die Verbreitung von „Wahrheiten“ in der BILD ist keine „Alternative“. Dies gilt nicht nur für die "gemeinsame Einrichtung" in der Stadt Dresden. # Verfasser: Paul M. Schröder, BIAJ #
(1) hier soll nur auf die „eine Wahrheit“ zum „Verwaltungs-Haushalt“ eingegangen werden.
(2) 09.01.2014 23:51 Uhr: http://www.bild.de/regional/dresden/hartz-4/so-teuer-ist-hartz-4-wirklich-fuer-dresden-34177010.bild.html; am Rande: BILD ist entgangen, dass es sich beim Jobcenter Dresden nicht mehr um eine verfassungswidrige ARGE sondern seit dem 1. Januar 2011 um eine „gemeinsame Einrichtung“ (§ 44b SGB II) handelt. Die genannten 6,9 Millionen Euro sind als kommunaler Finanzierungsanteil (KFA) im Haushalt der Stadt Dresden veranschlagt (Plan 2013 und 2014 jeweils 6,850 Mio. Euro).
(3) vor Abzug von 2,1 Mio. Euro, die „für überörtlich wahrzunehmende Verwaltungsausgaben“ vom Bund direkt an die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit zugewiesen werden. (§ 2 Abs. 5 EinglMV 2014).
(4) etwa 29,0 Mio. Euro ohne Mittel für die Ausfinanzierung der bis zum 31. März 2012 bewilligten Beschäftigungszuschüsse (BEZ) und ohne die Mittel für nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme wie z.B. die 2014 endende Beschäftigungsphase „Bürgerarbeit“ (und ohne die in der Koalitionsvereinbarung versprochenen „zusätzlichen“ Mittel).
(5) Dies ist rechtlich zulässig. Denn im § 46 Absatz 1 SGB II heißt es: „Die Mittel für die Erbringung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten werden in einem Gesamtbudget veranschlagt.“ (Satz 5) Gemeint sind hier nur die Mittel des Bundes und nicht der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) an den Verwaltungskosten.
Nachtrag
(20.01.2014): Am 13. Januar 2014 (eMail) bestätigte Bürgermeister Peter Seidel, die "BILD" habe in ihrem Artikel „... die für das Jahr 2014 geplanten Gesamtverwaltungsausgaben und den EGT fälschlicherweise addiert.“ (eMail) Das heißt, die Gesamtverwaltungsausgaben (ohne üKo gemäß § 2 Abs. 5 EinglMV 2013) und die „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“.
Es sei geplant, im laufenden Haushaltsjahr 2014 „reichlich 4 Millionen Euro“ aus dem Eingliederungsbudget (EGT) in das Verwaltungskostenbudget (VK) umzuschichten. (nach knapp 1,7 Millionen Euro in 2013: siehe die BIAJ-Materialien vom 20. Januar 2014, hier)
Zudem teilte der Bürgermeister in der eMail vom 13. Januar 2014 mit: „Die Ziele der Träger sowie das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm waren bereits Gegenstand der Behandlung im Beirat des Jobcenters. Diese werden nach erfolgter Beschlussfassung durch die Trägerversammlung auch veröffentlicht.“
Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat am 17. Januar 2014 (eMail) an den Bürgermeister (Geschäftsbereich Soziales) noch einmal sein Anliegen „anlässlich der Falschinformation in der BILD über den ‚Verwaltungs-Haushalt’ des Jobcenters Dresden“ verdeutlicht: „Die Veröffentlichung der Geschäftspläne (einschließlich Zielvereinbarung, Finanz- und Stellenplan) im Sinne des Haushaltsgrundsatzes "Öffentlichkeit" und im Sinne der Informationsfreiheit. Oder präziser: die Veröffentlichung der in § 14 des Ausgestaltungsvertrags zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der Agentur für Arbeit Dresden genannten Dokumente.“ Diesbezüglich könnte Dresden "... damit auch ein Vorbild für viele andere Jobcenter gE werden." (BIAJ)