(BIAJ) 751,2 Millionen Euro "Rest aus 2013" ("Reste 2014") für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" ("Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und Bundesprogramme). Dies geht aus dem Entwurf des Bundeshauhalts 2015 (Spalte "Soll 2014 - Reste 2014") hervor, der mit Datum vom 8. August 2014 vom Deutschen Bundestag veröffentlicht wurde. (Drucksache 18/2000, Haushaltsstelle 1101/685 11) Wie diese "Reste 2014" gebildet wurden und wie sich diese Restebildung (Ausgabereste) von der Restebildung in den Vorjahren unterscheidet, ist der tabellarischen Darstellung der nach 2013 (nach dem Regierungswechsel) veränderten Restebildung im Bundeshaushalt zu entnehmen - bei Beachtung des Kleingedruckten (Fußnoten; zur besonderen Bedeutung der ESF-Mittel siehe auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 8. August 2014: hier1).

Insgesamt 350 Millionen Euro dieser "Reste 2014" dürfen im Haushaltsjahr 2014 in Anspruch genommen werden. 325 Millionen Euro der "Reste 2014" wurden den Jobcentern als "zusätzliche Mittel" für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (159,6 Mio. Euro) und den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (165,4 Mio. Euro) im Haushaltsjahr 2014 zugewiesen. (vgl. BIAJ-Kurzmitteilung vom 9. Apri 2014: hier2)

Die "Tabellarische Darstellung der nach 2013 veränderten Restebildung im Bundeshaushalt ("Leistungen zur Eingliederung in Arbeit")" vom 14. August 2014 des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) finden Sie hier: Download