(BIAJ) In Berlin wurden von der amtlichen Statistik insgesamt 5.780 Kinder registriert, für die im dritten Quartal 2014 Betreuungsgeld bezogen wurde. („anspruchsbegründende Kinder“) Dies waren 1.744 mehr als im zweiten Quartal 2014.
Was verbirgt sich hinter diesen Zahlen des Statistischen Bundesamtes? Was wurde in der Meldung von Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb-online/dpa) über diese Zahlen („Berlins Eltern drängt es an den Herd“, 24.12.2014) unterschlagen?
Unter der Überschrift „Berlins Eltern drängt es an den Herd“ meldet Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb-online): „In Berlin steigt die Nachfrage nach dem Betreuungsgeld. Bis Ende September bekamen laut dem Statistischen Bundesamt 5.780 Berliner die Familienleistung. Das sind gut 1.700 mehr als im vorangegangenen Quartal, aber nicht einmal die Hälfte der Berliner Eltern mit Kleinkindern, wie der Sprecher der Senatsverwaltung für Jugend, Ilja Koschembar, nach einer groben Analyse sagte.“
Was nicht nur in dieser Meldung unterschlagen wird: Aufgrund der Stichtagsregelung beim Betreuungsgeld – für vor dem 1. August 2012 geborene Kinder besteht kein Anspruch auf Betreuungsgeld – wächst die Zahl der Kinder im „Betreuungsgeldregelalter“ (15. bis 36. Lebensmonat). Im Verlauf des dritten Quartals 2014 erreichten in Berlin (geschätzte) etwa 8.700 Kinder das „Betreuungsgeldregelalter“. Sie vollendeten im Verlauf des dritten Quartals 2014 ihren 14. Lebensmonat. Die Zahl der Kinder im "Betreuungsgeldregelalter" erreichte damit in Berlin am Ende des dritten Quartals 2014 (geschätzte) knapp 35.000.
Zugleich, auch eine Folge der Stichtagsregelung, wuchs im dritten Quartal 2014 noch kein Kind aus dem „Betreuungsgeldregelalter“ hinaus. Alle Kinder, die im dritten Quartal 2014 das dritte Lebensjahr vollendeten, wurden vor dem 1. August 2012 geboren. Den dritten Geburtstag erreicht ein Kind, für das Betreuungsgeld beantragt werden konnte, erst nach dem 31. Juli 2015. Bis dahin wächst die Zahl der Kinder, für die Betreuungsgeld beantragt werden kann, in jedem Monat um die Zahl der Kinder, die im jeweiligen Monat in das „Betreuungsgeldregelalter“ hineinwachsen.
Wenn bei einem Anstieg der Zahl der Berliner Kinder im „Betreuungsgeldregelalter“ um etwa 8.700 im dritten Quartal 2014 die Zahl der „anspruchsbegründenden Kinder“ um 1.744 steigt, dann sind das in diesem Quartal nicht nur „nicht einmal die Hälfte“, wie der Sprecher der Senatsverwaltung „nach einer groben Analyse“ gesagt haben soll, sondern nur etwa ein Fünftel (20 Prozent).
Ob für die anderen vier Fünftel der im dritten Quartal 2014 in das „Betreuungsgeldregelalter“ hineingewachsenen Berliner Kinder eine frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in geförderter Kindertagespflege angeboten und in Anspruch genommen wird, ist ein ganz andere Frage.
Bremen, 29. Dezember 2014
Paul M. Schröder
Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung
und Jugendberufshilfe (BIAJ – www.biaj.de)
Weitere BIAJ- und BaSta-Veröffentlichungen zum Thema Betreuungsgeld finden Sie hier.