(BIAJ) 149 Millionen Euro (5,6 Prozent) der den 303 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen") zugeteilten Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) wurden im Haushaltsjahr 2014 nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) auf Grundlage der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit nicht ausgegeben - weder für diese "SGB II-Eingliederungsleistungen" noch für "Verwaltungskosten". Sie flossen an den Bund zurück.

Ganz vorn im Negativ-Ranking (Ländervergleich) der nicht ausgeschöpften "Eingliederungsmittel": Bremen (Land) mit 10,6 Prozent (6,3 Millionen Euro). Mit den zurückgegebenen  6,3 Millio­nen Euro „übertraf“ Bremen (Land) sogar absolut die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Zusammen mit den 394 Millionen Euro, die statt für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" ausgegeben wurden, wurden 543 Millionen Euro (20,3 Prozent) der den 303 Jobcentern gE vom Bund für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten Mittel nicht für diese "SGB II-Eingliederungsleistungen" ausgegeben.

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. Februar 2015 mit Bundes- und Länderdaten zu den "Gesamtverwaltungskosten", "SGB II-Eingliederungs­leistun­gen", Mittelumschichtungen und zur Mittelausschöpfung 2014 (hier immer ohne die 105 Jobcenter in alleiniger kommunaler Trägerschaft) finden Sie hier: Download (PDF, 2 Seiten)


Hinweis: siehe dazu auch den (quantitativen) "Jobcentervergleich 2014" in den BIAJ-Materialien vom 03. März 2015: hier